Liposuktion bei Lipödem-Syndrom (§ 135 SGB V)

Hinweise unserer Umsetzung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung

Der G-BA hat am 17.07.25 soweit beschlossen, eine Liposuktion formenunabhängig in den Leistungstext der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Das bis dato begrenzende Fiktivstadium 3 wurde ohne wesentliche Anpassung der medizinischen Leistungsinhalte gestrichen. Die endgültige Wirksamkeit dieses Beschlusses steht jedoch noch unter dem Vorbehalt abschließender rechtlicher Prüfungen.

Gern informieren wir Sie über die gegenwärtigen Gebührenordnungspositionen (GOP) im Stadium 3 als zentrale Abrechnungseinheit im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Starten Sie über den folgenden Link zum Onlne-EBM und geben Sie Bitte die Ziffer 31096 oder 31097 im Suchfeld ein.

Hinweis

Es finden sich nicht alle Therapieschritte unserer chirurgischen Behandlung bis zum Therapieziel im Beschlusstext des G-BAs. Wir stellen Ihnen deshalb die voraussichtlich nicht erstattungsfähigen Kosten nach der GOÄ in Rechnung.

Alle Inhalte der gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen werden voraussichtlich ab Januar 2026 vorliegen. Die Umsetzung der Therapiepläne B und C ist auch erst dann prüfbar. Zurzeit ist bis auf weiteres weiterhin nur eine Abrechnung auf der Grundlage der GOÄ als ausschließliche Privatleistung (Therapieplan A) möglich.

Therapieplan A

2 Eingriffe bis zum Therapieziel

  • Selbstzahler/ PKV/ Beihilfe
  • Kosten: ca. 4.8k € pro Eingriff exkl. Narkose
  • 2 Beh.-tage plus Übernachtung
  • Eingriffe im Abstand v. 6 – 12 Monaten

Therapieplan B

2 Eingriffe bis zum Therapieziel

  • Kasse (GOP) + Eigenleistung
  • Kosten: ca. 3.5 – 3.9k € pro Eingriff exkl. Narkose
  • 2 Beh.-tage plus Übernachtung
  • Eingriffe im Abstand v. 6 – 12 Monaten

Therapieplan C

4 Eingriffe bis zum Therapieziel

  • Kasse (GOP) + Eigenleistung
  • Kosten: ca. 1.0 – 1.5k € pro Eingriff exkl. Narkose
  • Nur ambulante Behandlung
  • Eingriffe im Abstand v. 6 – 12 Wochen möglich

Für eine Liposuktion zulasten der GKV, auch anteilig, gibt es aufschiebende Bedingungen.

  1. Die Diagnose muss durch einen nicht operativ tätigen Facharzt (FA) gestellt werden.
  2. Nach sechs Monaten kontinuierlich durchgeführter, ärztlich verordneter konservativer Therapie ohne Linderung der Krankheitsbeschwerden kann der FA eine Überweisung mit Prüfhinweis zur chirurgischen Behandlung an den Chirurgen ausstellen.
  3. Gewichtskonstanz über 6 Monate vor dem Eingriff.
  4. BMI < 32 kg/m² oder < 35 kg/m² und Waist-to-Height-Ratio (WHtR) < 0,5 (Alter < 40 Jahre) oder <0,5x (Alter zw. 40 - 50 Jahre darf x um 1 Punkt pro Lebensjahr ansteigen) oder < 0,6 (Alter > 50 Jahre).
  5. BMI > 35 kg/m²: Zuerst muss eine Adipositas-Behandlung erfolgreich erfolgen.

Umsetzung und Zeitleiste

Zusatzhinweise

  • Chirurgische Leistungserbringer dürfen den Eingriff nach Erfüllung aller Qualitätssicherungs-Richtlinien durchführen, aber nicht die Erstdiagnose stellen (4-Augen-Prinzip).
  • Das bedeutet für die Erbringung der Leistungsinhalte: selbst nach unserer Diagnostik müssen Sie die/den nicht operativ tätige/n Fachärztin/Facharzt für das genannte Procedere eigenständig, ohne ein bindendes Formular oder Schriftverkehr unsererseits, aufsuchen.