Liposuktion bei Lipödem-Syndrom (§ 135 SGB V)
Hinweise unserer Umsetzung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Der G-BA hat am 17.07.25 soweit beschlossen, eine Liposuktion formenunabhängig in den Leistungstext der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Das bis dato begrenzende Fiktivstadium 3 wurde ohne wesentliche Anpassung der medizinischen Leistungsinhalte gestrichen. Die endgültige Wirksamkeit dieses Beschlusses steht jedoch noch unter dem Vorbehalt abschließender rechtlicher Prüfungen.
Gern informieren wir Sie über die gegenwärtigen Gebührenordnungspositionen (GOP) im Stadium 3 als zentrale Abrechnungseinheit im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Starten Sie über den folgenden Link zum Onlne-EBM und geben Sie Bitte die Ziffer 31096 oder 31097 im Suchfeld ein.
Hinweis
Es finden sich nicht alle Therapieschritte unserer chirurgischen Behandlung bis zum Therapieziel im Beschlusstext des G-BAs. Wir stellen Ihnen deshalb die voraussichtlich nicht erstattungsfähigen Kosten nach der GOÄ in Rechnung.