Liposuktion beim Lipödem-Syndrom (§ 135 SGB V)
Hinweise unserer Umsetzung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Hier sind die Details zum aktuellen Zeitplan und Übergang
Am 17.07.25 hat der G-BA beschlossen, die Liposuktion als Methode unter strengen Voraussetzungen und unabhängig vom Stadium in den Leistungstext der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Oktober 2025 hat der BA nun bis zu sechs Monate Zeit – also bis April 2026 –, die Vergütungsregeln im EBM anzupassen.
Übergangslösung bis zum 30. Juni 2026
Bis die neuen Ziffern feststehen, wurden die bestehenden Abrechnungsnummern für das Stadium III vorerst bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Regelversorgung für alle Stadien ab 01.07.2026
Obwohl die Liposuktion seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich für alle Stadien (I-III) als Kassenleistung gilt, können die Stadien I und II im ambulanten Bereich erst dann regulär abgerechnet werden, wenn die neuen EBM-Ziffern final veröffentlicht sind. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen dann zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

