Liposuktion beim Lipödem-Syndrom (§ 135 SGB V)

Hinweise unserer Umsetzung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung

Hier sind die Details zum aktuellen Zeitplan und Übergang

Am 17.07.25 hat der G-BA beschlossen, die Liposuktion als Methode unter strengen Voraussetzungen und unabhängig vom Stadium in den Leistungstext der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Oktober 2025 hat der BA nun bis zu sechs Monate Zeit – also bis April 2026 –, die Vergütungsregeln im EBM anzupassen.

Übergangslösung bis zum 30. Juni 2026

Bis die neuen Ziffern feststehen, wurden die bestehenden Abrechnungsnummern für das Stadium III vorerst bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Regelversorgung für alle Stadien ab 01.07.2026

Obwohl die Liposuktion seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich für alle Stadien (I-III) als Kassenleistung gilt, können die Stadien I und II im ambulanten Bereich erst dann regulär abgerechnet werden, wenn die neuen EBM-Ziffern final veröffentlicht sind. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen dann zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Hinweise

Zurzeit ist nur eine Abrechnung auf der Grundlage der GOÄ als ausschließliche Privatleistung „Plan: Privat“ möglich. Die Umsetzung der anderen Therapiepläne können wir erst dann prüfen, wenn der Bewertungsausschuss die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Vergütung festgelegt hat.

Unsere Strategie zur operativen Behandlung umfasst notwendige restrukturierende Maßnahmen, die sich weiterhin außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs befinden. 

Plan: Privat

2 OP: Abstand v. 6 – 12 Mo.

Selbstzahler, PKV u./o. Beihilfe

2 Beh.-tage mit einer Übernachtung

Steuerlich absetzbare Kostennote n. individueller Beratung

Plan: Kostenerstattung

2 OP: Abstand v. 6 – 12 Mo.

GKV-Mitglied: Behandlung als „Privatpatient“

2 Beh.-tage mit einer Übernachtung

Kasse: Erstattung EBM-Satz, Privatanteil: steuerlich absetzbar

Plan: Kasse

4 – 6 OP: Individuell

Standard in der GKV gemäß § 2 Abs. 2 SGB V

Ambulante Tageschirurgie ohne Übernachtung

Sachleistungsprinzip: Der normale GKV-Standard ohne eine Rechnung

Die Methode1 darf zu Lasten der Krankenkassen eingesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Diagnose musste durch einen konservativen Facharzt gestellt werden.
  2. Nach sechs Monaten kontinuierlich durchgeführter, ärztlich verordneter konservativer Therapie ohne Linderung der Krankheitsbeschwerden wurde dem Operateur eine Überweisung mit dem Prüfhinweis zur chirurgischen Behandlung überreicht.
  3. Gewichtskonstanz über 6 Monate vor dem Eingriff.
  4. BMI unter 32 kg/m².
  5. BMI zwischen 32 und 35 kg/m²: Die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) (Verhältnis von Taille zu Körpergröße) darf bei höchstens 0,5 liegen (bzw. 0,6 ab dem 60. Lebensjahr).
  6. BMI über 35 kg/m²: Zuerst muss eine Adipositas-Behandlung erfolgreich erfolgen.

Formale Zeitleiste im kassenärztlichen Versorgungsystem