Medizinische Expertise: Informationen zu Privatbehandlung, Kostenerstattung und Kassenleistung

Operative Lipödembehandlung: Hochspezialisierte Chirurgie & Honorarmodelle

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, bieten wir Ihnen größtmögliche Transparenz bei der Klärung der Honoraranliegen, die auf Ihre persönliche und medizinische Situation zugeschnitten sind.

Maßgeschneiderte Therapiekonzepte für Ihre Behandlung

Unsere Empfehlung:

1. Maximale Flexibilität durch Teilzahlungsmodelle

Für Patientinnen, die Wert auf eine zeitnahe OP-Terminierung und modernste OP-Verfahren legen, bietet die Finanzierung über spezialisierte Dienstleister die größte Freiheit. Dieses Modell entkoppelt die medizinische Notwendigkeit von langwierigen Kassenentscheidungen. Sie profitieren von planbaren monatlichen Raten, die exakt auf Ihr Budget zugeschnitten sind. So sichern Sie sich Ihre Behandlung genau dann, wenn sie medizinisch am sinnvollsten ist – ohne Kompromisse bei der OP-Methode.

2. Privatbehandlung: Individuelle Abrechnung nach GOÄ

Die klassische Privatbehandlung bietet Ihnen volle Transparenz auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte. Sie erhalten einen detaillierten Heil- und Kostenplan, der alle chirurgischen Leistungen umfasst. Dieses Modell ist ideal für Versicherte mit privater Voll- oder Zusatzversicherung oder für Selbstzahler, die eine direkte Abwicklung bevorzugen.

3. Wahltarif Kostenerstattung für GKV-Patientinnen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber die Vorzüge einer Privatbehandlung (wie freie Arztwahl und kurzfristige Termine) nutzen möchten, bietet sich das Prinzip der Kostenerstattung (§ 13 SGB V) an. Wir beraten Sie, wie Sie als ‚Privatpatient auf Zeit‘ agieren und die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur anteiligen Erstattung einreichen können.

4. Liposuktion als Kassenleistung: Strukturierte Vorprüfung

Die Abrechnung als reine Kassenleistung unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien. Um unsere Kapazitäten für gesicherte Fälle zu wahren, führen wir eine konsequente Vorprüfung Ihrer Unterlagen durch. Ein persönlicher Termin in der Sprechstunde sowie eine operative Terminplanung erfolgen ausschließlich dann, wenn nach dieser Sichtung alle Leistungsvoraussetzungen (z.B. 6 Monate lückenlos dokumentierte konservative Therapie) zweifelsfrei erfüllt sind.

Erfüllen Sie bereits die G-BA Kriterien für eine Liposuktion?

Bei Erfolg: Alle Schritte zum Termin sofort per E-Mail

Zuzahlungen und Eigenanteile

Die Liposuktion beim Lipödem-Syndrom dient der dauerhaften Schmerzreduktion und Verbesserung der Lebensqualität. Da die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen an spezifische Kriterien gebunden ist, bieten wir Selbstzahlerinnen in Kooperation mit medipay die Möglichkeit einer individuellen Patiententeilzahlung an. So können Sie die medizinisch notwendige Behandlung ohne finanzielle Sofortbelastung realisieren. Gerne informieren wir Sie im Beratungsgespräch über die Details.

Unser Finanzierungsangebot richtet sich an Selbstzahlerinnen, die die Behandlung in unserer Privateinrichtung durchführen lassen möchten.

Plan: Privat

2 OP: Abstand v. 6 – 12 Mo.

Selbstzahler, PKV und/ oder Beihilfe

2 Beh.-tage mit einer Übernachtung

Steuerlich absetzbare Kostennote n. individueller Beratung

Plan: Kostenerstattung

2 OP: Abstand v. 6 – 12 Mo.

GKV-Mitglied: Behandlung als „Privatpatient“

2 Beh.-tage mit einer Übernachtung

Kasse: Erstattung EBM-Satz, Privatanteil: steuerlich absetzbar

Plan: Kasse

4 – 6 OP: Individuell

Standard in der GKV gemäß § 2 Abs. 2 SGB V

Ambulante Tageschirurgie ohne Übernachtung

Sachleistungsprinzip: Der normale GKV-Standard ohne eine Rechnung

Weg von der Diagnose zur Liposuktion im Kassensystem

Übersicht gemäß der aktuellen Richtlinie des G-BA zur Liposuktion bei Lipödem.

  • Startpunkt: Diagnosestellung & Klassifizierung

    • Konservativer Facharzt (Angiologe, Dermatologe oder Phlebologe): Sicherung der Diagnose (Stadium, BMI) und Beginn der nicht-operativen Behandlung. 
  • Folgende Voraussetzung muss vor der OP-Prüfung erfüllt sein:

    Trotz innerhalb der letzten 6 Monate vor Indikationsstellung kontinuierlich durchgeführter, ärztlich verordneter konservativer Therapie (Kompression, manuelle Lymphdrainage) konnten die Beschwerden nicht hinreichend gelindert werden.

    6 Monate konservative Therapie

  • Indikationsstellung & Prüfung

    Nach Überweisung an uns (Operateur) prüfen wir:

    • Die formale Richtigkeit der durchgeführten Behandlung.
    • BMI-Grenzwerte:
      < 32: Voller Leistungsanspruch bei medizinischer Notwendigkeit. 32 bis < 35: Prüfung des Waist-to-Height-Ratio (WHtR) erforderlich. ≥ 35: Behandlung einer Adipositas muss vorrangig oder begleitend erfolgen (Ausnahmen bei Stadium III möglich).
    • Gewichtsstabilität: Nachweis, dass in den letzten 6 Monaten keine wesentliche Gewichtszunahme erfolgte.