Liposuktion bei Lipödem-Syndrom (§ 135 SGB V)
Hinweise unserer Umsetzung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Der G-BA hat am 17.07.25 beschlossen, eine Liposuktion als Basismethode formenunabhängig in den Leistungstext der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Das bislang einschränkende Fiktivstadium 3 wurde entfernt, ohne dass wesentliche Änderungen der medizinischen Leistungsinhalte stattfanden. Die endgültige Wirksamkeit des Beschlusses ist jedoch noch von abschließenden rechtlichen Prüfungen abhängig, und erst danach kann die Ausgestaltung der Abrechnungsrichtlinien erfolgen.
Hinweis
Unsere umfassende restrukturierende operative Behandlung bis zum Therapieziel wird vom aktuellen Leistungstext des G-BA nicht erfasst. Aus diesem Grund werden wir Ihnen weiterhin die nicht erstattungsfähigen Kosten gemäß GOÄ in Rechnung stellen. Obwohl die einfache passive Fettabsaugung entsprechend dem GKV-Leistungstext praktikabel zu sein scheint, ist sie medizinisch nicht ausreichend.